haupt und abgasuntersuchung HU & AU
HU & AU
Mit uns kommen Sie ohne Sorgen durch den TÜV!
Jeden Dienstag ab 14:00 und Donnerstag ab 8.00 Uhr.

Haupt- & Abgasuntersuchung in Olpe

Sicher durch den TÜV

Wenn das Fahrzeug zum TÜV muss, ist oft Unbehagen angesagt. Turk Car-Service sorgt für einen straßentauglichen Zustand Ihres PKWs für die Haupt und Abgasuntersuchung. So klebt der Prüfer gerne die neue Plakette auf und Sie können wieder sicher fahren.


Die Details sind wichtig

Oft sind es Kleinigkeiten, die das Aufkleben der Plakette verwehren: ein kleiner Glasschaden in der Windschutzscheibe oder eine kaum sichtbare Beschädigung an der Beleuchtung können schon dafür sorgen, dass Ihr Auto die Hauptuntersuchung nicht besteht. Wir beheben die Mängel im Vorhinein und suchen nach der Ursache, damit Sie auch in zwei Jahren wieder gut durch den TÜV kommen.

Abgasuntersuchung in Olpe Turk Car-Service
Werkstattleistungen in Olpe Turk Car-Service

Unsere Komplettleistungen bei Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

  • Prüfung Ihres Fahrzeuges auf mögliche Mängel
  • Hauptuntersuchung (HU)
  • Abgasuntersuchung (AU)
  • Sofortige Beseitigung angeführter Mängel
  • Prüf- und Messprotokolle für Ihre Unterlagen
  • Kundenersatzfahrzeug, falls es etwas länger dauern sollte
  • Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Eintragungen/Änderungsabnahmen jeglicher Art werden jeden Dienstag ab 14:00 und Donnerstag ab 8.00 Uhr direkt in unserem Betrieb durch den TÜV NORD durchgeführt

nur 156,00 €


Ihr Partner für Ihr Auto in Olpe Turk Car-Service

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Die Abgasuntersuchung im Überblick

Eine Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Abgasanlage. Eine akkreditierte Prüfstelle prüft, ob die Emissionswerte des Fahrzeugs innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegen. Damit soll die Umweltbelastung durch Schadstoffemissionen begrenzt werden. Erfahren Sie unten mehr darüber, was genau zu messen ist, wann Sie getestet werden sollten, und die AUs.


Haupt- und Abgasuntersuchung: Was ist der Unterschied

Seit 1985 schreibt der Gesetzgeber die Kontrolle der Abgase vor. Damals noch als Special Exhaust Emissions Test (ASU) bekannt, der nur für Ottomotoren vorgeschrieben war, wurde er 1993 zum Exhaust Emissions Test (AU) überarbeitet und auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Die AU heißt eigentlich seit 2006 Engine Management/Emissions Control Systems (UMA) Inspection, aber die Inspektion ist immer noch hauptsächlich als Emissionsinspektion oder AU bekannt. Seit Januar 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Während die Hauptuntersuchung ursprünglich nur die Verkehrs- und Tauglichkeit des Fahrzeugs prüfte, prüft die integrierte AU nun auch die Umwelttauglichkeit.


Was wird bei einer Abgasuntersuchung gemessen?

Zunächst wird bei der AU eine Sichtprüfung durchgeführt. Bei erkennbaren Mängeln an schadstoffrelevanten Bauteilen wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff werden Endrohrmessungen durchgeführt. Damit können Sonden im Endrohr die Abgasemissionen des Fahrzeugs und deren Menge bei verschiedenen Motordrehzahlen und Motortemperaturen messen. Bei Ottomotoren werden Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Sauerstoff und Stickoxide gemessen. Welche Grenzen sie erreichen können, hängt vom verbauten Katalysator ab. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor misst die Sonde den Trübungswert des Abgases durch Rußpartikel. Anschließend vergleicht der Prüfer die Ergebnisse der Abgasmessungen mit gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen. Liegen die ermittelten Werte innerhalb der Toleranz, ist die Abgasuntersuchung bestanden.


Wie funktioniert AU bei Fahrzeugen mit fahrzeuginternen Diagnosesystemen?

Verfügt Ihr Fahrzeug über ein On-Board-Diagnosesystem (OBD), kann dieses in der Regel schadstoffrelevante Defekte und unzureichende Abgaswerte erkennen. Aus diesem Grund reichte es früher aus, wenn das System keinen Fehler anzeigte. Es waren keine zusätzlichen Messungen erforderlich. Allerdings wurden im Januar 2018 strengere Regeln eingeführt, um die Möglichkeit einer Systemmanipulation auszuschließen. Damit sind Endrohrmessungen auch für Fahrzeuge mit OBD vorgeschrieben.


Wann müssen Abgasuntersuchungen durchgeführt werden

Nach der Erstzulassung sollte Ihr Fahrzeug alle drei Jahre und danach alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung unterzogen werden. Den nächsten AU-Fälligkeitstermin Ihres Fahrzeugs finden Sie auf der HU-Plakette und den Fahrzeugpapieren. Die AU sollte aber nicht nur bei Pkw, sondern auch bei Motorrädern, Wohnmobilen, Anhängern, Lkw und Nutzfahrzeugen durchgeführt werden. Je nachdem, welches Fahrzeug Sie haben, müssen Sie in unterschiedlichen Abständen nach AU fahren.

Oldtimer sind übrigens von AU ausgenommen. Wenn Ihr Benziner ein H-Kennzeichen hat und vor dem 01.07.1969 erstzugelassen wurde, benötigen Sie keine AU. Oldtimer-Dieselfahrzeuge müssen vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen werden.


Versäumte Frist: Wie geht es weiter?

Wenn die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs nicht innerhalb akzeptabler Grenzen liegen oder bereits bei der Sichtprüfung Mängel festgestellt wurden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Danach haben Sie einen Monat Zeit, das Fahrzeug zu reparieren und erneut bei der Prüfstelle einzureichen. Wenn es länger dauert, müssen Sie erneut eine bezahlte AU ausführen. Wird der Mangel nicht dauerhaft behoben, verliert das Fahrzeug die Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr.

Wenn Sie Ihre HU- und AU-Daten vergessen, wird Ihnen bei zweimonatiger Verspätung ein Bußgeld auferlegt.

  • 2-4 Monate: 15 €
  • 4-8 Monate: 25 €
  • Ab 8 Monaten: 60 € plus 1 Punkt in Flensburg


Wie viel kostet AU ?

Haupt und Abgasuntersuchung können nur von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Nach bestandener Prüfung vergibt die Prüfstelle eine Plakette und eine Prüfbescheinigung. Letzteres sollte gespeichert werden. Sie benötigen es zum Beispiel bei der Zulassung eines Fahrzeugs. Neben der Hauptuntersuchung können aber auch Abgasuntersuchungen in dafür geeigneten Werkstätten durchgeführt werden. Relevante Hauptuntersuchungen müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten durchgeführt werden. Andernfalls verfallen die AU-Ergebnisse wieder.

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